Beschwerdeverfahren

1. zum Thema

1.1 Dieses Reklamationsverfahren regelt die Art und Weise der Geltendmachung von Kundenansprüchen aus der Haftung
Beherbergungsbetrieb für Mängel an der erbrachten Leistung (Ansprüche), einschließlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Vertragsverletzung
über die Reise/Unterkunft und deren Abwicklung gemäß Gesetz Nr. 89/2012 Slg. des Zivilgesetzbuches
und Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz, in der geänderten Fassung.
1.2 Dieses Beschwerdeverfahren gilt für die vom Beherbergungsbetrieb erbrachten Leistungen, mit Ausnahme von Ansprüchen, die sich ergeben aus
aus der Beförderung auf der Grundlage von in- und ausländischen Beförderungsscheinen, deren Anwendung und Handhabung
richtet sich nach den geltenden Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Transportunternehmen.

2. Forderungen stellen

2.1 Der Kunde hat seine Rechte aus der Mängelhaftung für die vom Beherberger erbrachten Leistungen im Betrieb geltend zu machen
des Unterkunftsanbieters (
die beanstandeten Dienstleistungen erworben wurden, oder am Ort der Dienstleistung mit dem Fremdenführer, Beauftragten oder sonstigen
oder ein anderer vom Beherbergungsbetrieb bevollmächtigter Vertreter.
2.2 Der Kunde kann die Rechte aus der Mängelhaftung für verkaufte Waren oder Dienstleistungen jederzeit zusätzlich ausüben.
die Niederlassung des Reisebüros, das den Aufenthalt beim Beherbergungsbetrieb vermittelt hat, d. h. die Niederlassung des Reisebüros
das Reisebüro, in dem die beanstandeten Waren/Dienstleistungen erworben wurden, oder der Sitz des Beherbergers.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine Reklamation rechtzeitig und ohne unnötigen Verzug einzureichen. Antragstellung vor Ort
den Mangel sofort, während die zeitliche Verzögerung eine eindeutige und objektive Beurteilung erschwert
Bewertung und damit die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Schadensregulierung. Der Kunde kann auf jede Weise einen Anspruch geltend machen
unter Angabe des Datums, des Gegenstands der Beschwerde und der vom Kunden gewünschten Art der Bearbeitung der Beschwerde.
2.4 Unterlässt es der Kunde schuldhaft, seine Rechte aus der Mängelhaftung für die erbrachten Leistungen auszuüben
auf der Grundlage eines Reise-/Beherbergungsvertrags, d. h. für eine Kombination von Dienstleistungen, die im Voraus vereinbart, angeboten und verkauft wurde
Tourismusdienstleistungen zu einem Gesamtpreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach
bei Beendigung der Reise, so gewährt der Beherberger keine Ermäßigung.
2.5 Die Rechte aus der Mängelhaftung für die Unterkunft müssen ebenfalls unverzüglich geltend gemacht werden, spätestens jedoch
spätestens innerhalb von 6 Monaten. Die Rechte aus der Haftung für Waren, die als Nebenware verkauft werden, erlöschen, wenn der
innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme ausgeübt werden.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Reklamation seinen Vor- und Nachnamen, seine Adresse und den Gegenstand der Reklamation anzugeben,
die Beanstandung zu begründen und, wenn möglich, sachliche Beweise für den Gegenstand der Beanstandung vorzulegen; gleichzeitig
Es wird empfohlen, einen Nachweis über die erbrachte Leistung zu erbringen, z. B. eine Kopie der Bestellung, der Rechnung, der Bestätigung der
Dies wird die Bearbeitung der Beschwerde erleichtern.

3. Umgang mit Beschwerden

3.1 Macht der Kunde ein Recht auf Haftung für Mängel an den ihm erbrachten oder bereits erbrachten Leistungen geltend
der Vertreter des Unterkunftsgebers, der Reiseleiter, der Leiter der Niederlassung des Reisebüros nach
der Reiseveranstalter, der die betreffende Leistung erbringt, oder ein anderer vom Reisebüro bevollmächtigter Vertreter nach der erforderlichen Prüfung
Prüfung der Sach- und Rechtslage unverzüglich oder in komplexen Fällen innerhalb von drei Monaten über die Beschwerde entscheiden
Arbeitstage. Diese Zeit beinhaltet nicht die Zeit, die für eine professionelle Bewertung des Mangels erforderlich ist. Beanstandungen
müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach der Beschwerde des Kunden, erledigt werden,
es sei denn, mit dem Kunden wird eine längere Frist vereinbart.
3.2 Im Falle einer mündlichen Beschwerde (z.B. am Ort der Zustellung) muss der Vertreter
der Reiseleiter, der Delegierte oder ein anderer vom Reisebüro bevollmächtigter Vertreter des Beherbergungsbetriebs, der sich schriftlich an die
Kunden einen Beschwerdebericht oder eine Empfangsbestätigung der Beschwerde. In dem Protokoll gibt er/sie an, wann der Kunde
die Beschwerde eingereicht wurde, die persönlichen Daten des Kunden, der Inhalt der Beschwerde (Gegenstand der Beschwerde), die
die vom Kunden gewünschte Art der Erledigung der Beschwerde sowie Datum und Art der Erledigung der Beschwerde. Wenn
der Kunde gibt dem Reiseleiter oder dem Leiter der Einrichtung oder einem anderen Beauftragten
der Reiseveranstalter, die Dokumente oder sonstigen Unterlagen, die sich auf die Beanstandung oder die beanstandeten Waren beziehen, müssen
ausdrücklich in das Protokoll aufgenommen werden. Das Protokoll oder die Empfangsbestätigung der Beschwerde ist zu unterzeichnen von
durch den Reiseleiter oder den Leiter der Einrichtung oder einen anderen Beauftragten des Reisebüros.
Der Kunde erhält ein Exemplar dieses Dokuments und bestätigt sein Einverständnis mit dessen Inhalt durch seine Unterschrift
und Akzeptanz.
3.3 Bei schriftlichen Beschwerden gelten die Bestimmungen von Absatz 3.2 entsprechend für deren Inhalt.

4. die Mitarbeit des Kunden bei der Bearbeitung von Beschwerden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Erledigung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere Informationen zu erteilen,
Unterlagen einreichen, die den Sachverhalt belegen, den Grund und den Betrag der Forderung angeben, usw.
Wenn es die Art der Angelegenheit erfordert, muss der Kunde dem Reiseleiter oder einer anderen vom Reisebüro beauftragten Person gestatten
Vertreter sowie ein Vertreter des Dienstleistungserbringers, Zugang zu dem für seine Unterbringung vorgesehenen Bereich
usw., um sich von der Begründetheit der Beschwerde zu überzeugen.
4.2 In Fällen, in denen der Kunde die Dienstleistungen ohne die Anwesenheit eines Vertreters des Beherbergers oder des Reisebüros in Anspruch nimmt
und die erbrachte Leistung mangelhaft ist, ist der Kunde auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ansprüche gegen
Dienstleistern im In- und Ausland.

5. Methoden der Beschwerdebearbeitung

5.1 In Fällen, in denen eine Beschwerde als ganz oder teilweise gerechtfertigt erachtet wird, besteht die Bearbeitung der Beschwerde aus
durch kostenlose Beseitigung des Mangels oder, soweit möglich, durch Erbringung einer Ersatzleistung oder
den Ersatz der Waren. Andernfalls gewährt der Beherbergungsbetrieb oder das vermittelnde Reisebüro eine angemessene Ermäßigung.
vom Preis der mangelhaften Leistung.
5.2 Wird die Beschwerde als unbegründet erachtet, wird der Kunde schriftlich über die Gründe informiert
über die Ablehnung der Beschwerde.
5.3 Wenn Umstände eintreten, deren Eintritt, Verlauf und ggf. Folge nicht vom Willen, Handeln und Vorgehen des Auftraggebers abhängen
des Beherbergers oder des Reisebüros (vis major) oder Umstände, die auf der Seite des Kunden liegen, auf den
die dazu führen, dass der Kunde die bestellten und vom Beherberger bezahlten Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, keine
hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises oder auf einen Preisnachlass.

6. Sonstige Bestimmungen

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes
Verbraucherschutzgesetz in seiner geänderten Fassung.
Im Falle einer Streitigkeit hat der Kunde das Recht auf eine außergerichtliche Beilegung des Verbraucherstreits; die zuständige Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist die Tschechische Handelsinspektion, www.coi.cz.

7. Schlussbestimmungen
Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 1.1.2016 in Kraft und ist wirksam.
in Žatec, am 1.1.2020

Aranka Kopecká
Inhaber und Geschäftsführer des Unternehmens